Einen Antrag stellen
Die Karl Gustav Jürgensen Stiftung verwirklicht ihre Stiftungszwecke, indem sie die Projekte zu vielen Themen anderer gemeinnütziger Träger oder Körperschaften mit finanziellen Mitteln fördert.
Für jede Form der Unterstützung durch die Stiftung bedarf es eines schriftlichen Antrages, gerne auch per Email.
Spenden und Zustiftungen sind möglich und willkommen.
Der Antrag für ein zu förderndes Projekt muss folgendes enthalten:
- Ausführliche Beschreibung des Projektes
- Geschätzte Gesamtkosten
- Eigenanteil des Antragstellers
- Beantragte Fördermittel Dritter
- Weitere Finanzierung des Projektes nach Auslaufen der Förderung
Beachten Sie bitte bei der Formulierung des Antrages, dass nur die satzungsgemäßen Stiftungszwecke gefördert werden können und die Antragstellenden ihren Sitz in der Stadt Eutin oder der Gemeinde Bosau haben müssen.
Die Stiftung reagiert innerhalb von 6 Wochen auf einen Antrag. Der Vorstand wird einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren, um sich ein genaues Bild Ihres geplanten Projekts zu machen. Anschließend entscheidet der Vorstand über den Antrag. Die Antragstellenden erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.